Orthopädische Einlagen & Schuhzurichtungen für Sicherheitsschuhe nach DGUV 112-191/ BGR 191
Individuelle Einlagenlösung zur Behandlung von Fuß-, Bein- und Rückenleiden
Strapazierfähig für hohe Belastung in langen Geh- und Standphasen
Baumustergeprüft durch Produktion nach Herstellervorgaben
Exakte Passform für Ihre Sicherheitsschuhe
Hoher Tragekomfort für Ihre Füße durch langsohlige Weichbettung
Fertigung nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Regel 112-191 / BGR 191
Nicht nur im Alltag, sondern besonders im Beruf sind Ihre Gelenke und Füße durch lange Geh- und Standphasen einer hohen Belastung ausgesetzt. Einlagen und Schuhzurichtungen sind gute
orthopädische Hilfsmittel zur Behandlung von schmerzhaften Fuß-, Bein- und Rückenleiden.
Wer trägt die Kosten für Sicherheitsschuhe (PSA)?
Der Arbeitgeber muss die Sicherheitsschuhe, welche Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung sind, in ausreichender Anzahl und kostenlos zur Verfügung stellen.
Was muss ich bei der Wahl meiner Sicherheitsschuhe beachten?
Das Schuhwerk muss in jedem Fall für die Verwendung von orthopädischen Einlagen oder das Anbringen einer Schuhzurichtung geeignet sein. In der Regel kennzeichnen die Hersteller die Schuhe mit dem
Vermerk „DGUV 112-191“. Welche Ausführung und Klassifizierung Sie für Ihren Einsatzbereich benötigen entscheidet Ihr Arbeitgeber. Oftmals sind hierfür Arbeitsschutzbeauftragte und Vorgesetzte der
richtige Ansprechpartner. Sollten wir für die Beschaffung der Sicherheitsschuhe von Ihrem Unternehmen beauftragt werden, benötigen wir dafür immer eine Notwendigkeitsbescheinigung.
Was ist Orthopädischer Fußschutz gemäß DGUV Regel 112-191?
Die DGUV Regel 112-191 (ehem. BGR 191) beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Diese besagt, dass der Fußschutz seine Zertifizierung verliert, wenn er in irgendeiner Form
verändert wird. Alle Veränderungen am oder im Schuhwerk müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsschuhe den Anforderungen der europäischen Norm z.B. EN ISO 20345 gemäß
Zertifikat entsprechen.
Wichtig: Es dürfen keine privaten orthopädischen-, handelsüblichen Gel-, Kunststoffeinlagen oder Verkürzungsausgleiche in Sicherheitsschuhen verwendet
werden.
Bei Nichteinhalten erlischt die Zertifizierung der Schuhe, weil z.B. die Antistatik, elektrostatische Entladungen (ESD) oder Mindesthöhe der Zehenschutzkappe nicht mehr gewährleistet ist. Der
gesetzliche Unfallversicherungsschutz erlischt ebenfalls und so kann es dann trotz Fußschutz bei einem Arbeitsunfall zu Verletzungen kommen und die Versicherung zahlt nicht.
Wer zahlt für orthopädische Anpassungen?
Grundsätzlich gilt: Für orthopädische Zurichtungen und orthopädische Einlagen übernehmen
die Krankenkassen die Kosten nur bei Privatschuhen, jedoch nicht bei Sicherheitsschuhen.
Sofern eine Fußschädigung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, tritt die Unfallversicherung ein. Liegt kein Arbeitsunfall vor, kommen andere Kostenträger infrage, wie
zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder auch die Bundesagentur für Arbeit. Aber auch viele Unternehmen beteiligen sich inzwischen selbst an den Kosten für orthopädisch veränderten
Fußschutz.
Weitere Kostenträger finden Sie hier.
Zum Ausdrucken und Abheften sind die Informationen auch zum Download hinterlegt.
Wie stelle ich einen Antrag bei meinem Arbeitgeber?
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag für die Übernahme der Kosten, den Sie oder wir bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Dafür benötigen wir von Ihnen folgendes:
Die Kostenübernahme und Ihre Sicherheitsschuhe oder mindestens die Angaben wie Hersteller, Artikel-Nr. und Bezeichnung, bringen Sie bei Ihrem nächsten Besuch zu OrthoLev mit. Unser Fachpersonal
wird Ihren Auftrag entgegennehmen und weitere Details zu der Versorgung mit Ihnen besprechen.
Wie stelle ich einen Antrag bei bei der Deutsche Rentenversicherung?
Hier bekommen Sie Informationen zum Antrag auf Übernahme der Kosten für orthopädische
Arbeitssicherheitsschuhe.
Sie benötigen die folgenden Formulare [die markierten Links führen Sie direkt zum pdf-Formular]:
Die vollständigen Formulare und den Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer Rentenversicherungsstelle ein. Gerne können wir Ihren Antrag auch für Sie dort einreichen.
Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an OrthoLev, wir helfen Ihnen gerne [auch per E-Mail] weiter.
Gerne auch telefonisch unter 02171 . 36 80 36 0.